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   BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 20/01   

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https://dejure.org/2001,7241
BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 20/01 (https://dejure.org/2001,7241)
BAG, Entscheidung vom 23.08.2001 - 5 AZB 20/01 (https://dejure.org/2001,7241)
BAG, Entscheidung vom 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 (https://dejure.org/2001,7241)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ArbGG § 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2
    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für Wider-Widerklage als Zusammenhangsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 52
  • JR 2002, 440
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG München, 10.04.2001 - 4 Ta 287/00

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Widerklageforderungen aus einem

    Auszug aus BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 20/01
    Die weitere sofortige Beschwerde der Widerkläger zu 1) bis 4) gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts München vom 10. April 2001 - 4 Ta 287/00 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97

    Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der

    Auszug aus BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 20/01
    Insofern verbietet sich eine weite Auslegung, denn § 2 Abs. 3 ArbGG darf keiner verfassungswidrigen Rechtswegerschleichung Vorschub leisten (vgl. hierzu BVerfG 31. August 1999 - 1 BvR 1389/97 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 6).
  • BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und

    Insofern verbietet sich eine weite Auslegung, denn § 2 Abs. 3 ArbGG darf einer verfassungswidrigen Rechtswegerschleichung nicht Vorschub leisten (BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 - Rn. 16; 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 - zu II 2 a der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - 7 Ta 556/10

    Zusammenhangsklage; Schadensersatzansprüche des Erwerbers gegen den Veräußerer

    Die Hilfswiderklage, für die der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht gegeben ist, kann nach der Entscheidung über den Hauptantrag nach § 17a GVG verwiesen werden (BAG vom 23.08.2001 - 5 AZB 20/01).(Rn.14).

    Insofern verbietet sich eine weite Auslegung, denn § 2 Abs. 3 ArbGG darf keiner verfassungswidrigen Rechtswegerschleichung Vorschub leisten (BAG v. 23.08.2001 - 5 AZB 20/01 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 54 unter Bezugnahme auf BVerfG 31. August 1999 - 1 BvR 1389/97 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 6).

    Es hat dies zutreffend nach der Stattgabe des Hauptantrages getan, also zu dem Zeitpunkt zu dem die von der Beklagten zu 3 gestellte Bedingung für die Relevanz des Hilfsantrags eingetreten war (vgl. BAG v. 23.08.2001 - 5 AZB 20/01 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 54).

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

    Einer verfassungswidrigen Rechtswegerschleichung darf nicht Vorschub geleistet werden (BAG 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 24.09.2004 - 5 AZB 46/04

    Rechtsweg - Nutzungsentgelt im Nebentätigkeitsbereich

    Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen (vgl. BAG 11. September 2002 - 5 AZB 3/02 - BAGE 102, 343, 345, zu II 2 b bb der Gründe; 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 76 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 54, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 05.05.2023 - 14 Ta 368/22

    Corona, Covid 19, Entschädigung, Quarantäneanordnung, Rechtsweg

    Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen und nicht nur rein zufällig in Verbindung miteinander stehen (vgl. BAG 11. September 2002 - 5 AZB 3/02 - juris, Rn. 11; 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 - juris, Rn. 10).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 10 Sa 67/09

    Aufrechnung rechtswegfremder Forderung - Vorbehaltsurteil

    Auch wenn man davon ausgeht, dass der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang weit auszulegen ist (vgl. hierzu Hako-ArbGG/Rieker, § 2 Rz. 59; Germelmann/Matthes, ArbGG, § 2 Rn. 119; einschränkender BAG, Beschluss v. 23.06.2008, 5 AZB 20/01, AP Nr. 76 zu § 2 ArbGG 1979), liegt ein solcher nicht vor.
  • LAG Köln, 07.09.2021 - 9 Ta 107/21

    Rechtsweg; (Dritt); Widerklage; Urheberrechtsverletzung; Software

    Nach dieser Vorschrift können vor die Gerichte für Arbeitssachen - auch im Wege der Widerklage (BAG, Beschluss vom 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 -, Rn. 8, juris; Zöller/Schultzky,33. Aufl. 2020, § 33 ZPO, Rn. 23; Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 2 ArbGG, Rn. 214) - nicht unter § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG fallende Rechtsstreitigkeiten gebracht werden, wenn der Anspruch mit einer bei einem Arbeitsgericht anhängigen der in § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG bezeichneten Art in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang steht und für seine Geltendmachung nicht die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 2 Ta 115/18

    Konkurrentenklage - Rechtsweg

    Über die Zulässigkeit des Rechtswegs für das hilfsweise geltend gemachte Schadensersatzbegehren ist nicht vorab, sondern erst nach Abweisung des Hauptantrags zu entscheiden ( vgl. BAG 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 - Rn. 13, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 76 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden - Nichtabhilfebeschluss

    Denn dieses Vorgehen bzw. diese Art der weiteren Geltendmachung ist als objektive Rechtswegerschleichung anzusehen, der nicht Vorschub zu leisten ist ( vgl. dazu BAG vom 23.08.2001 - 5 AZB 20/01 - Rn. 10 mwN ).
  • LAG Berlin, 10.01.2005 - 16 Ta 2212/04

    Rechtsweg für eine Widerklage in einem Rechtsstreit gegen eine außerordentliche

    Mit diesem bürgerlich-rechtlichen Streit über die Kündigung steht die Widerklage in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang: Davon ist auszugehen, wenn die verschiedenen Streitgegenstände auf demselben wirtschaftlichen Verhältnis beruhen oder wirtschaftliche Folgen desselben Tatbestands sind; die Ansprüche müssen inhaltlich eng zusammen gehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen und nicht nur rein zufällig in Verbindung zueinander stehen (vgl. etwa BAG 5 AZB 20/01 vom 23.08.2001, AP Nr. 76 zu § 2 ArbGG 1979; Schwab/Weth, ArbGG, 2004, § 2 Rn. 189, 190 m.w.N.).
  • LAG Köln, 30.07.2007 - 9 Ta 223/07

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage

  • LAG Hamm, 28.10.2013 - 2 Ta 191/13

    Rechtsweg bei Abberufung als Geschäftsführer

  • LAG Hamm, 17.01.2014 - 2 Ta 252/13

    Beschwerde gegen den Rechtswegbeschluss

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 3 Ta 124/11

    Rechtsweg - Beamter

  • LAG Bremen, 28.04.2004 - 3 Ta 19/03
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.07.2015 - 3 Ta 123/15

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - wirtschaftlicher Zusammenhang - Privatnutzung

  • LAG Bremen, 02.05.2004 - 1 Ta 17/03
  • LAG Bremen, 26.05.2003 - 2 Ta 22/03
  • ArbG Bochum, 14.09.2016 - 3 Ca 206/16
  • LAG Niedersachsen, 06.01.2003 - 6 Ta 272/02
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